Verwenden Sie Steuer-Vs. Internet Sales Tax: Wie unterscheiden sie sich?

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Verwenden Sie Steuer-Vs. Internet Sales Tax: Wie unterscheiden sie sich?

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Anonim

Nutzungssteuern werden von Staaten und nicht von der Bundesregierung oder von Städten erhoben. Eine Nutzungssteuer ist eine Steuer auf Gegenstände, die in dem Staat, in dem sie gekauft werden, verwendet, gespeichert oder verbraucht werden sollen. Waren, für die eine Nutzungssteuer anfällt, werden nicht zum Zweck des Wiederverkaufs verkauft.

Eine Internet-Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen, die in virtuellen Geschäften im Internet zum Kauf angeboten werden.

Die Nutzungssteuer

Nutzungssteuern sind eine Art Verbrauchssteuer. Zweck der Verwendungssteuer ist die Erfassung von Steuereinnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen außerhalb der Staatsgrenzen. Die Steuer gilt für Artikel, die über Kataloge oder über das Internet an Verbraucher in einem anderen Staat als dem Verkäufer verkauft werden. Nutzungssteuern ersetzen eine Umsatzsteuer, wenn eine Umsatzsteuer auf einen Kauf nicht anwendbar ist, da der Status, in dem das Paket versendet wird, keine Umsatzsteuern oder abweichende Umsatzsteuerbestimmungen vom Verkäuferstatus hat.

Die Nutzungssteuer hält den Wettbewerb zwischen Unternehmen aufrecht, die ihren Kunden Steuern berechnen müssen, weil ihre Staaten Umsatzsteuern verlangen, und Unternehmen, die keine Umsatzsteuern erheben müssen. Es ist in der Regel derselbe Preis wie eine Umsatzsteuer und soll die Artikel nicht teurer machen, als wenn sie eine typische Umsatzsteuer haben.

Nutzungssteuern gelten auch dann, wenn ein Unternehmen ein Gut aus seinem eigenen Bestand für den persönlichen Gebrauch und nicht zum Verkauf entnimmt. Die Steuer basiert auf dem Kaufpreis des Artikels und nicht auf dem Buchwert eines Artikels. Von der Verbrauchssteuer befreit sind Waren, die üblicherweise auch von einer Umsatzsteuer befreit sind, wie beispielsweise Grundnahrungsmittel und Waren, die mit der Absicht gekauft werden, weiterverkauft zu werden.

Sollte eine Person eine Ware kaufen, die frei von einer Umsatzsteuer ist, kann dies daran liegen, dass sie aus dem Internet oder aus einem Versandkatalog stammt. In Staaten, die Nutzungssteuern erheben, wird vom Verbraucher erwartet, dass er Steuern zusammen mit einer persönlichen Einkommensteuererklärung oder innerhalb einer separaten Einreichung einreicht. Nutzungssteuern und Umsatzsteuern sind nicht gleichzeitig abzurechnen. Wenn also eine Mehrwertsteuer auf einen Artikel erhoben wird, der über das Internet von einem anderen Staat erworben wurde, ist eine Nutzungssteuer nicht anwendbar und muss nicht eingezahlt werden.

Nutzungssteuern basieren teilweise auf dem Ehrensystem, und es gibt wenig Bemühungen, sie auf die gleiche Weise durchzusetzen, wie Umsatzsteuern durchgesetzt werden.

Die Internet-Verkaufssteuer

Einige Bundesstaaten haben bereits Internetverkaufssteuern eingeführt, während die Bundesgesetze zu diesem Thema im Kongress anhängig sind. Wenn ein Unternehmen keine physische Präsenz hat, wie z. B. ein Geschäft, ein Lager oder ein Büro, muss es in diesem Zustand keine Mehrwertsteuer berechnen, da es keinen identifizierbaren Nexus hat. Viele Online-Händler erheben derzeit keine Umsatzsteuer an Kunden.

Einige Online-Einzelhändler haben genügend Aufmerksamkeit auf sich gezogen, dass Staaten spezielle Gesetze für die Anwendung von Umsatzsteuern erlassen haben. Amazonas. com ist eine dieser Websites, und viele Bundesstaaten, darunter New York, Kalifornien und Massachusetts, haben Umsatzsteuern für von Amazon gekaufte Waren eingeführt. Andere Staaten, darunter Louisiana, Colorado und Ohio, erheben keine Umsatzsteuern aus Verkäufen auf der Website.

Der derzeitige Trend zur Einführung von Internet-Umsatzsteuern wird immer häufiger als Mittel zur Erzielung von Steuereinnahmen für Staaten genutzt. Es ist wahrscheinlich, dass mehr Staaten Internetverkaufssteuern einführen, aber wie diese Staaten diese Gesetze im Lichte der negativen öffentlichen Reaktionen kodifizieren, durchsetzen und aufrechterhalten werden, bleibt abzuwarten.