Sind Cafeteria-Pläne von der Sozialversicherung ausgenommen?

#RDLS28 : MAFIAS DE LA TOMATE, TRIBUNAUX D'ARBITRAGE, PAUVRETÉ, RETRAITÉS, FMI, ALLEMAGNE, GRÈCE (April 2024)

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Sind Cafeteria-Pläne von der Sozialversicherung ausgenommen?

Inhaltsverzeichnis:

Anonim
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Typischerweise sind qualifizierte Leistungen, die durch Kantinenpläne angeboten werden, von der Sozialversicherungssteuer befreit. Bestimmte Arten von Vorteilen unterliegen jedoch einer gewissen Besteuerung.

Was ist ein Cafeteria-Plan?

Ein Cafeteria-Plan ist eine spezielle Art von Leistungen, die von einem Arbeitgeber angeboten werden, zu dem die Mitarbeiter durch Gehaltsabgrenzung beitragen. Da Ihre Beiträge zu Cafeteria-Plänen vorab erhoben werden, reduziert sich Ihre jährliche Steuerbelastung um die Höhe Ihrer Beiträge.

Cafeteria-Pläne erlauben es den Mitarbeitern, zwischen mindestens einem Vorsteuer- und einem versteuerten Vorteil zu wählen. Wenn Sie sich zum Beispiel dafür entscheiden, Ihre Planleistungen in Form von Bargeld zu erhalten, muss der Betrag Ihrer Leistung in Ihrem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen enthalten sein.

Zu ​​den qualifizierten Leistungen, die in den Cafeteria-Plänen angeboten werden, gehören Adoptionsbeihilfe, Pflegeunterstützung, Gruppenlebensversicherungen und Gesundheitssparkonten, wie z. B. flexible Ausgabenregelungen. Flexible Ausgabenvereinbarungen sind Gesundheitssparkonten, die durch Gehaltskürzungen finanziert werden, die den Beschäftigten die Kosten für die Gesundheitsfürsorge erstatten. Mitarbeiter können sich auch dafür entscheiden, einen Teil ihrer Gehälter einzubehalten, um Versicherungsprämien durch reine Prämienpläne (POPs) zu bezahlen.

Welche qualifizierten Leistungen unterliegen der Besteuerung?

Je nachdem, welche qualifizierten Leistungen Sie wählen, können bestimmte Steuern anfallen. Grundsätzlich unterliegen qualifizierte Leistungen, die in einem Cafeteria-Plan angeboten werden, nicht der Quellensteuer, der Einkommensteuer, der Bundesversicherungsbeitragssteuer (FICA) oder dem Bundesarbeitslosensteuergesetz (FUTA). Die FICA-Steuer umfasst sowohl Sozialversicherungs- als auch Medicare-Steuern.

Allerdings übersteigt die Risikolebensversicherung, die 50.000 US-Dollar übersteigt, die Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern, jedoch keine Einkommens- oder FUTA-Steuern. Adoptionsbeihilfen, die durch Cafeteria-Pläne angeboten werden, unterliegen den FICA- und FUTA-Steuern, nicht jedoch der Quellensteuer. Um festzustellen, ob die spezifischen Vorteile, die durch den Cafeteria-Plan Ihres Arbeitgebers angeboten werden, von der Sozialversicherungssteuer befreit sind, wenden Sie sich an Ihren Planverwalter.