Artikel

Damit die Verteilung als nicht steuerbar gilt, muss sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der verteilten Vermögenswerte in die IRA (oder eine andere Ihrer IRAs) übertragen (hinterlegt) werden. Nach Ablauf der 60-Tage-Frist kann ein Betrag, der nicht ersetzt wurde, nicht umgedreht werden und wird als steuerpflichtig behandelt. Weiterlesen »

Investieren