Wie sollte ein Buchhalter eine Änderung einer Buchhaltungsschätzung korrekt erfassen und melden?

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Wie sollte ein Buchhalter eine Änderung einer Buchhaltungsschätzung korrekt erfassen und melden?
Anonim
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Geschäftsbuchhalter müssen manchmal Schätzungen verwenden, um die Werte von Transaktionen oder anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erfassen. Wenn sich eine Schätzung als ungenau herausstellt, muss eine Änderung der Buchhaltungsschätzung aufgezeichnet werden. Änderungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen unterscheiden sich von den Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze, wenn ein Unternehmen eine andere Rechnungslegungsmethode oder eine Änderung des berichtenden Unternehmens anwendet, z. B. wenn eine Fusion stattfindet. Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat im Mai 2005 eine Erklärung zu Änderungen der Rechnungslegung und zur Fehlerkorrektur veröffentlicht, um die Berichterstattung und die Aufzeichnung von Änderungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu aktualisieren und zu standardisieren.

Bilanzierungs- und Bewertungsänderung der Rechnungsschätzung

Nach dem FASB wird eine Änderung der Schätzung auf der Grundlage der besten verfügbaren Informationen nicht als Fehler angesehen und kann prospektiv behandelt werden. .. Beispiele hierfür sind unter anderem Wertberichtigungen auf Forderungen, Gewährleistungsverpflichtungen oder die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts.

Es ist immer erforderlich, eine Änderung in der Periode aufzuzeichnen, in der die Änderung stattgefunden hat. Wenn die Änderung mehrere Perioden einschließlich der aktuellen Periode betrifft, muss das Unternehmen die Auswirkungen der Änderung auf die laufenden Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit und den Nettogewinn offen legen. Darüber hinaus müssen aktualisierte Ergebnisse je Aktie angegeben werden.

Wenn eine Änderung der Schätzung unwesentlich ist, wie dies bei Reserven häufig der Fall sein kann, ist eine Offenlegung nicht erforderlich. Wenn die Änderung der Schätzung durch eine Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze herbeigeführt wird, muss das Unternehmen angeben, warum die Änderung vorzuziehen ist, zusammen mit allen anderen Änderungen der Offenlegungsvorschriften für die Rechnungslegungsgrundsätze.