Kann ein Ehegatte, der nicht als Begünstigter benannt ist, Vermögenswerte von einer IRA erhalten?

Anarchie in der Praxis von Stefan Molyneux - Hörbuch (lange Version) (März 2024)

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Kann ein Ehegatte, der nicht als Begünstigter benannt ist, Vermögenswerte von einer IRA erhalten?
Anonim
a:

Es kommt darauf an.

Im Allgemeinen bestimmt die Bezeichnung der Empfängerform, wer die Vermögenswerte vom individuellen Alterskonto (IRA) erhält. Daher ist niemand anderes berechtigt, irgendwelche Anteile der IRA zu erhalten, es sei denn, die genannten Begünstigten entscheiden sich, ihre Anteile zu verweigern. Wenn der IRA-Beitragszahler jedoch in einem gemeinschaftlichen Vermögensstaat wohnt und der Ehepartner die Benennung des Begünstigten nicht genehmigt hat, kann er oder sie Anspruch auf einen Teil der IRA haben. Nach den Gesetzen dieser Staaten muss der Ehegatte der primäre Begünstigte sein, es sei denn, er stimmt einer anderen Partei zu, die der primäre Begünstigte ist. Die Gemeinschaft und eheliche Eigentumszustände sind Alaska, Arizona, Kalifornien, Idaho, Louisiana, Nevada, New Mexico, Texas, Washington und Wisconsin.

Wenn sich der Beitragende in einem dieser Zustände befindet, müssen Sie beim Verwahrer nachfragen, ob die ordnungsgemäße Genehmigung von Ihnen (als Ehepartner des Teilnehmers) eingeholt wurde. Wenn die ordnungsgemäße Genehmigung eingeholt wurde oder wenn der Beitragszahler sich nicht in einem dieser Staaten aufhielt, können die vorgesehenen Begünstigten Ihren Anteil an der IRA in Besitz nehmen.

Beachten Sie, dass die IRA (oder ein Teil davon), selbst wenn sich der Beitragszahler in einem gemeinschaftlichen Eigentum befindet, immer noch nicht den Gesetzen zum Schutz der Gemeinschaft unterliegen, wenn der Saldo vor der Eheschließung entstanden ist. Um sicher zu sein, wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort, der sich auf Nachlassplanung oder Steuerrecht spezialisiert hat.

(Weitere Informationen zu IRA-Begünstigten finden Sie unter Update Ihre Begünstigten und Problematische Begünstigtenbezeichnungen - Teile 1 und 2 .)

Diese Frage wurde von Denise Appleby , Gründerin von Appleby Retirement Consulting Inc.
(Kontakt Denise)