Profitiert die Partei, die Anteile an einer Leerverkaufstransaktion leiht, auf andere Weise als die ZREPLACEräge aus dem Darlehen?

Tax Amortisation Benefits bei Asset Deals (Kann 2024)

Tax Amortisation Benefits bei Asset Deals (Kann 2024)
Profitiert die Partei, die Anteile an einer Leerverkaufstransaktion leiht, auf andere Weise als die ZREPLACEräge aus dem Darlehen?
Anonim
a:

Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir zunächst klären, wer die Leihe in einem Leerverkauf tätigt. Viele Einzelinvestoren sind der Meinung, dass, weil ihre Aktien an den Kreditnehmer verliehen werden, sie einen gewissen Nutzen erhalten werden, aber das ist nicht der Fall.

Wenn ein Händler eine Short-Position einnehmen möchte, leiht er sich die Aktien von einem Broker aus, ohne zu wissen, woher die Aktien stammen oder wem sie gehören. Die geliehenen Aktien können aus einem Margin-Konto eines anderen Händlers stammen, aus den Aktien, die im Broker-Inventar gehalten werden, oder sogar von einem anderen Maklerunternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass, sobald die Transaktion platziert wurde, der Makler die Partei ist, die die Kreditvergabe durchführt. Also, jeder erhaltene Vorteil (zusammen mit einem Risiko) gehört dem Broker.

Wie Ihre Frage vermuten lässt, erhält der Broker für die Ausleihe der Anteile einen Zinsbetrag und für die Erbringung dieser Dienstleistung eine Provision. Für den Fall, dass der Leerverkäufer nicht in der Lage ist (zB durch Konkurs), die geliehenen Aktien zurückzugeben, ist der Makler für die Rückgabe der geliehenen Aktien verantwortlich. Während dies aufgrund der Margin-Anforderungen kein großes Risiko für den Broker darstellt, ist das Verlustrisiko immer noch vorhanden, weshalb der Broker die Zinsen für das Darlehen erhält.

Der Hauptgrund dafür, dass die Brokerage, und nicht die Person, die die Aktien hält, die Vorteile eines Leihens von Aktien in einem Leerverkauf erhält, finden Sie in den Bedingungen der Margin-Kontraktvereinbarung. Wenn ein Kunde ein Margin-Konto eröffnet, gibt es in der Regel eine Klausel im Vertrag, die besagt, dass der Broker berechtigt ist, entweder selbst oder anderen, vom Kunden gehaltene Wertpapiere zu verleihen. Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung verzichtet der Kunde auf einen zukünftigen Vorteil, wenn seine Aktien an andere Parteien verliehen werden. (Weitere Informationen finden Sie im Short Selling Tutorial und im Margin Trading Tutorial .)