Welche dieser Aussagen trifft nach der "Brochure" -Regel des Investment Advisers Act von 1940 zu?
a. Der ADV Teil II oder eine ähnliche Broschüre muss bestehenden Kunden jährlich angeboten werden.
b. Der ADV Teil II oder eine ähnliche Broschüre muss jährlich an bestehende Kunden weitergegeben werden.
c. Der ADV Teil II oder eine ähnliche Broschüre muss vierteljährlich an bestehende Kunden weitergegeben werden.
d. Der ADV Teil II oder eine ähnliche Broschüre muss bestehenden Kunden halbjährlich ausgehändigt werden.
Die richtige Antwort ist "a" - die Broschüre muss bestehenden Kunden einmal im Jahr angeboten werden, aber die IA muss sie nicht an Kunden senden, die eine Kopie ablehnen.
Nach dem Investment Company Act von 1940 muss eine Investmentgesellschaft über ein Mindest-Nettovermögen verfügen, um zu entscheiden, wie viel Aktien sie an die Öffentlichkeit ausgeben kann.
A. $ 25, 000B. $ 50, 000C. $ 100, 000D. $ 500, 000 Richtige Antwort: CAn Investmentgesellschaft (Investmentfonds) muss mindestens $ 100, 000 an Vermögenswerten haben, bevor sie Aktien an die Öffentlichkeit verkaufen.
Nach dem Investment Company Act von 1940 muss eine Investmentgesellschaft oder eine Investmentfondsgesellschaft ein Mindestnettovermögen in Höhe von bis zu dem Zeitpunkt haben, zu dem sie Aktien an die Öffentlichkeit ausgeben kann.
A. $ 25, 000B. $ 50, 000C. $ 100, 000D. $ 500, 000 Richtige Antwort: CAn Investmentgesellschaft (Investmentfonds) muss mindestens $ 100, 000 an Vermögenswerten haben, bevor sie Aktien an die Öffentlichkeit verkaufen.
Aufgrund der folgenden Informationen sind alle der folgenden Aussagen hinsichtlich dieser bestehenden Marge FALSE. Konto EXCEPT:
$ 150, 000 Langer Marktwert $ (100, 000) Sollsaldo $ 50, 000 Guthaben $ 5, 000 SMANo kurzfristige Zinsen derzeit Reg T Margin Anforderungen: 50% anfängliche 25% WartungA. Der Inhaber des Kontos kann einen Margin Call erwarten. B. Wenn der Kontoinhaber $ 10,000 auf Lager kaufen wollte, könnte er dies nur tun, nachdem er $ 5 000 in bar oder $ 10 000 in Wertpapieren hinterlegt hat. C.