Was sind die Voraussetzungen für die Einreichung einer Steuererklärung als qualifizierende Witwe?

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Was sind die Voraussetzungen für die Einreichung einer Steuererklärung als qualifizierende Witwe?

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Anonim
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Die Voraussetzungen für die Einreichung einer Steuererklärung unter Verwendung des Anmeldestatus der qualifizierenden Witwe umfassen nicht erneutes Heiraten, ein unterhaltsberechtigtes Kind zu haben und berechtigt, den Anmeldestatus zu nutzen, welcher Gatte starb.

Der qualifizierende Witwenstatus ist eine vorübergehende zweijährige Steuerbefreiung, die denjenigen Personen angeboten wird, die sich qualifizieren, um ihnen einen vorteilhafteren Steueranmelde-Status für die zwei Jahre zu geben, die unmittelbar auf das Jahr folgen, in dem ihr Ehepartner verstorben ist.

Voraussetzungen für die Verwendung des Einreichungsstatus der qualifizierenden Witwe

Wenn eine Witwe innerhalb der zwei Jahre nach dem Tod ihres Ehegatten nicht erneut heiratet, im selben Zeitraum ein unterhaltsberechtigtes Kind hat und bestimmte andere Englisch: www.germnews.de/archive/dn/1995/02/28.html In den zwei Jahren, die auf das Jahr des Todes ihres Ehegatten folgen, kann sie Einkommenssteuern mit dem Anmeldestatus "qualifizierende Witwe mit unterhaltsberechtigtem Kind" einreichen. Dieser Steueranmelde-Status ist für den Einzelnen von Vorteil, da er dadurch die günstigeren Steuersätze des gemeinsamen Heiratsstatus nutzen und den damit verbundenen höheren Standardabzug nutzen kann.

Die spezifischen Anforderungen für die Verwendung der qualifizierenden Witwe mit dem Status der abhängigen Kinderanmeldung laut dem IRS sind wie folgt:

• Für das Jahr, in dem ihr Ehegatte starb, hat die Witwe entweder war zur Einreichung einer gemeinsamen Anfechtung berechtigt.

• Die Witwe heiratet in den zwei Jahren nach dem Tod ihres Ehegatten nicht erneut.

• Die Witwe hat ein Kind oder ein Stiefkind, das sie als abhängige Person beanspruchen kann. Um ein Kind als unterhaltsberechtigte Person in Anspruch zu nehmen, muss das Kind das ganze Jahr über zu Hause bleiben, außer für vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub.

• Die individuelle Einreichung als qualifizierende Witwe muss mehr als die Hälfte der Kosten für die Aufrechterhaltung der Wohnung, in der sie und ihr unterhaltsberechtigtes Kind leben, erbringen.