Sind steuerlich absetzbare Posten für Flexible Spending Accounts (FSA)?

Steuertipps: Zinsen Teil1 (November 2024)

Steuertipps: Zinsen Teil1 (November 2024)
Sind steuerlich absetzbare Posten für Flexible Spending Accounts (FSA)?

Inhaltsverzeichnis:

Anonim
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Flexible Ausgabenkonten (FSAs) sind vom Arbeitgeber gesponserte, steuerbegünstigte Sparpläne, die ausdrücklich für die zukünftige Erstattung von qualifizierenden medizinischen oder zahnärztlichen Ausgaben vorgesehen sind. abhängige Pflegekosten; oder bestimmte andere Erstattungen, die für den Arbeitnehmer von Vorteil sind, wie Park- und Transportkosten, Adoptionskosten oder Rückerstattung für bestimmte Krankenversicherungsprämien. Jeder FSA-Arbeitgeber muss schriftliche Richtlinien haben, die die Anspruchsberechtigung der Arbeitnehmer, die Art der erstattungsfähigen Ausgaben, die Beitragsmaxima und die Deckungsdauer umfassen.

FSA-Beiträge

Beiträge an eine FSA können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beidem geleistet werden. Alle Beiträge werden vor Steuern gezahlt und unterliegen daher nicht der Bundeseinkommensteuer oder den Lohnsteuern wie Sozialversicherung und Medicare. Im Gegensatz zu Abhebungen aus anderen steuerbegünstigten Sparplänen, wie z. B. individuellen Altersvorsorgekonten (IRAs) oder von Arbeitgebern gesponserten Altersvorsorgeplänen, werden Erstattungen von einem FSA nicht als Einkommen für den Arbeitnehmer berücksichtigt. Dies macht FSAs einzigartig, da die Beiträge und zukünftigen Erstattungen oder Abhebungen niemals besteuert werden.

Aufgrund der steuerfreien Behandlung von FSA-Beiträgen und -entnahmen sind die qualifizierenden medizinischen oder zahnmedizinischen Ausgaben, Pflegekosten oder andere gedeckte Ausgabenerstattungen für den Arbeitnehmer nicht auf seine persönliche Steuererklärung absetzbar. Dies ist ein doppelter Vorteil für den Mitarbeiter, den der Internal Revenue Service (IRS) ausdrücklich verbietet.

Qualifizierte medizinische Kosten oder abhängige Pflegekosten, die nicht oder nur teilweise von der FSA erstattet werden, sind vom Arbeitnehmer in dem Jahr steuerlich absetzbar, in dem sie vom Arbeitnehmer bezahlt werden, sofern es sich um "qualifizierte" Aufwendungen gemäß IRS-Veröffentlichung 502.