Welche Arten von Handlungen in Bezug auf Anteile an kollektiven Kapitalanlagen sind vom "Geschäft mit Finanzinstrumenten" ausgeschlossen?

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Welche Arten von Handlungen in Bezug auf Anteile an kollektiven Kapitalanlagen sind vom "Geschäft mit Finanzinstrumenten" ausgeschlossen?
Anonim
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Die beiden wichtigsten Arten von Handlungen, die von der Regulierung als "Geschäft mit Finanzinstrumenten" ausgeschlossen sind und sich auf Anteile an kollektiven Kapitalanlagen beziehen, sind verschiedene Selbstverwaltungsinvestitionsvereinbarungen und einige Fälle von Risikoübernahme. Im Jahr 2006 konsolidierte der japanische Gesetzgeber die bisherigen Finanz- und Investitionsvorschriften und -gesetze nach dem sogenannten Financial Instruments and Exchange Act. Das primäre Ziel dieses neuen Gesetzes ist zweifach. Erstens, um die Anlagevorschriften unter einem Akt zu konsolidieren. Zweitens, um die Anlagevorschriften auf den neuesten Stand zu bringen und neuere Anlageinstrumente zu berücksichtigen, darunter einige neuere Derivate und Differenzkontrakte oder CFD. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, einen umfassenderen und einheitlicheren Rechtsrahmen für das Geschäftsgebaren in der Finanzdienstleistungsbranche zu schaffen. Es umfasst nicht nur Vorschriften für den Verkauf und die Aufbringung von Anlageprodukten, sondern auch Vorschriften für die Vermögensverwaltung und -beratung.

Bestimmte Handlungen in Bezug auf Anteile an kollektiven Kapitalanlagen sind jedoch von der Regulierung als "Finanzinstrumentgeschäft" im Sinne des Gesetzes ausgeschlossen. Im Allgemeinen sind öffentliche Angebote von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen als Finanzinstrumentgeschäft geregelt. Wenn jedoch der Emittent von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen die Aufforderung an Anleger für die Anlage an eine dritte Partei überträgt und Anleger nicht direkt anfordert, ist nur die dritte Partei, nicht der ursprüngliche Emittent, verpflichtet, das öffentliche Angebot zu registrieren.

Die primären Arten von Handlungen, die als Finanzinstrumentgeschäft von der Regulierung ausgenommen sind, sind das, was das Gesetz als Selbstverwaltungsbemühungen bezeichnet. Ein ausgeschlossener Akt ist ein Fall, in dem eine Person das gesamte Geld für ein Commodity-Fonds-System einbringt und eine andere Person mit Anlageentscheidungen für den Fonds als Commodity Trading-Berater betraut. Eine weitere ausgeschlossene Handlung ist die Verwaltung eines Babyfonds eines zweistufigen Immobilienfonds, bei dem Geld auf der Grundlage einer anonymen Partnerschaftsvereinbarung mit einer einzigen Gegenpartei angelegt wird, die als Finanzdienstleister des Mutterfonds eine ordnungsgemäße Anmeldung und Registrierung vorgenommen hat. der Anordnung.

Ein weiterer ausgeschiedener Fall ist ein Rennpferdefonds, bei dem eine Person "rennpferdebezogene Geschäftsvorgänge" in Bezug auf Beteiligungen an einem anonymen Partnerschaftsvertrag zum Zweck des Erwerbs von Rennpferden durchführt.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Selbstverwaltung eines ausländischen kollektiven Kapitalanlagefonds durch einen qualifizierten institutionellen Investor oder ein speziell zugelassenes Geschäft, die Benachrichtigung einer Person, wenn weniger als 10 der Anleger des kollektiven Systems in Japan ansässig sind, und solange der Gesamtbeitrag Das Investitionsprogramm der in Japan ansässigen Personen macht nicht mehr als ein Drittel der Gesamtinvestitionen aller Investoren aus.

Bestimmte Arten von Underwriting sind ebenfalls unter dem Gesetz ausgeschlossen. Der erste ist das Underwriting für eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, die ein Leasinggeschäft durchführt. Der zweite Ausschluss bezieht sich auf einen Fall, in dem ein Finanzdienstleistungsunternehmer Beteiligungen an einer anonymen Partnerschaft eines Immobilien-Privatplatzierungsfonds zeichnet.