Sind alle Behinderungen gleich behandelt für Schwellwerte der Substanziellen Aktivitätsschwelle (Substantial Gainful Activity, SGA)?

Gesetz für soziale und ökologische Kriterien - 21.03.2018 - 133. Plenarsitzung (November 2024)

Gesetz für soziale und ökologische Kriterien - 21.03.2018 - 133. Plenarsitzung (November 2024)
Sind alle Behinderungen gleich behandelt für Schwellwerte der Substanziellen Aktivitätsschwelle (Substantial Gainful Activity, SGA)?
Anonim
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Section 520 des Social Security Act gibt an, dass US-Bürger Anspruch auf Invalidenleistungen haben, wenn sie nicht in der Lage sind, eine wesentliche Erwerbstätigkeit auszuüben, oder SGA. Die Social Security Administration hat Schwellenwerte für SGA festgelegt. Wenn eine Person mehr als diese Schwelle verdient, ist sie nicht berechtigt, eine Invalidenrente zu erhalten. Die Social Security Administration hat verschiedene SGA-Schwellenwerte für Menschen mit und ohne Erblindung eingeführt. Im Jahr 2015 beträgt die SGA-Schwelle für blinde Menschen 1 820 US-Dollar pro Monat und die SGA-Schwelle beträgt 1 090 US-Dollar pro Monat für nicht-blinde Menschen.

Um sich für die Invalidenleistungen zu qualifizieren, muss eine Person drei Kriterien erfüllen:

• Die Person muss wenig oder kein Einkommen verdienen und muss über begrenzte oder keine Ressourcen verfügen.

• Ein professioneller Arzt muss bestätigen, dass die Person deaktiviert ist.

• Er darf keine Arbeit verrichten; Wenn er dies tut, muss er weniger verdienen als die SGA-Schwelle.

Sobald eine Person alle diese Kriterien erfüllt, prüft die Verwaltung für soziale Sicherheit, ob die Person mindestens eine bestimmte Anzahl von Jahren gearbeitet und Sozialabgaben gezahlt hat.

Die SGA-Schwelle ist für gesetzlich blinde Personen höher, und die SGA-Schwellenwerte für blinde und nicht-blinde Personen ändern sich, wenn sich der nationale Durchschnittslohnindex ändert. Darüber hinaus zählt die SGA für blinde Personen keine zusätzlichen Sicherheitsleistungen, während die SGA für nicht-blinde Menschen gilt.

Die behinderte Person kann unbezahlte Aktivitäten wie Hobbys, Freiwilligenarbeit und Schulbesuch durchführen. Diese Aktivitäten zählen nicht zu SGA, aber sie können der Sozialversicherungsverwaltung nachweisen, dass die behinderte Person in der Lage ist, sich an SGA zu beteiligen.