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Die neuen Regeln für die Inanspruchnahme von Sozialversicherungen, die im April dieses Jahres in Kraft traten, haben effektiv zwei unterschiedliche Regelwerke geschaffen, die Ex-Ehepartner von Erstverdienern je nach ihrem Geburtsdatum nutzen können. Der Bipartisan Budget Act von 2015 hat zu dieser Aufteilung geführt, indem er Strategien in Anspruch nahm, die geschiedenen Akteuren der sozialen Sicherheit zur Verfügung stehen.
Es ist wichtig für Berater, die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen von Plänen zu verstehen und zu wissen, welche Regeln für einen bestimmten Kunden gelten. Hier ist, was Sie über die Scheidung und Sozialversicherung unter den neuen Regeln wissen müssen. (Weitere Informationen finden Sie unter: Wie funktioniert mein Sozialversicherungsanspruch für Ehegatten? )
Grundregeln für die Scheidung unter sozialer Sicherheit
Die Standard Scheidungsregeln für die soziale Sicherheit besagen, dass, wenn eine Person seit mindestens zehn Jahren mit ihrem Ehepartner verheiratet und dann geschieden wurde, er oder sie berechtigt ist die ehrenamtlichen Leistungen auf den Verdienst des Ex-Ehepartners zu sammeln, solange der Empfänger derzeit ledig ist. Der geschiedene Ehegatte kann unter diesen Umständen den Ex-Ehegatten selbst dann sammeln, wenn der Ehegatte, dessen Verdienst beantragt wird, erneut geheiratet hat. Sind die ehemaligen Ehegatten mindestens zwei Jahre lang geschieden, so ist ein ehemaliger Ehegatte "unabhängig berechtigt", Leistungen auf der Grundlage des Verdienstes des anderen zu beantragen, auch wenn der andere Ehegatte noch keine Leistungen beantragt hat. Aber beide Ex-Ehepartner müssen mindestens 62 Jahre alt sein, damit dies zutrifft.
In einigen Fällen kann ein ehemaliger Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenrente in Höhe der Hälfte der vollen Altersrente des anderen Ehegatten erheben, während er seinen eigenen Vorteil aussetzt und ihm erlaubt, jährlich um 8% zu wachsen. der maximal mögliche Betrag im Alter von 70 Jahren. Hier kommen die neuen Regeln ins Spiel. Nach den neuen Sozialversicherungsbestimmungen dürfen nur Ex-Ehepartner, die am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren wurden, im Alter von 66 Jahren eine eingeschränkte Forderung nach ehelichen Leistungen einreichen und ihre eigenen bis zum 70. Lebensjahr aussetzen. Diejenigen, die danach geboren wurden Datum haben diese Option nicht. Verheiratete Paare haben auch diese Möglichkeit nicht, da nur ein Ehegatte eheliche Leistungen beanspruchen kann. Und sowohl verheiratete als auch geschiedene Ehegatten, die am oder nach dem 2. Januar 1954 geboren wurden, gelten nun automatisch als alle zur gleichen Zeit verfügbaren Leistungen (sowohl ehelich als auch persönlich), wenn die Zeit gekommen ist, Sozialhilfe. Sie erhalten automatisch den höchsten verfügbaren Betrag. (Weitere Informationen finden Sie unter: Wie viel Soziale Sicherheit erhalten Sie? )
Diese Regel gilt jedoch nicht für Hinterbliebenenleistungen. Dies bedeutet, dass ein geschiedener Ehegatte, der noch keine Sozialversicherungsleistungen beantragt hat und ein Ex-Ehegatte stirbt, die Möglichkeit hat, zuerst Hinterbliebenenleistungen zu beanspruchen und ihre eigenen Leistungen bis zum Alter von 70 Jahren aufzuheben.Je nachdem, wie alt der Ehegatte ist, wenn der Ex-Ehepartner stirbt, könnte er oder sie die gekürzte Altersrente zuerst beanspruchen und dann auf die volle Hinterbliebenenleistung wechseln, wenn das volle Rentenalter erreicht ist.
Eine weitere neue Regel gilt für geschiedene Social-Security-Filer. Gemäß dieser Regel kann jeder frühzeitig eine reduzierte Sozialversicherungsleistung beantragen und die Leistungen bis zum vollendeten Rentenalter bis zum Alter von 70 Jahren aussetzen. In den meisten Fällen werden dadurch zusätzliche Leistungen an Ehepartner oder unterhaltsberechtigte oder behinderte Kinder abgeschafft. Aber es wird nicht aufhören, eheliche Leistungen von einem ehemaligen Ehepartner zu erhalten.
The Bottom Line
Berater müssen sich mit den neuen Sozialversicherungsregeln vertraut machen, um ihre Klienten in dieser Angelegenheit effektiv beraten zu können. Die Beantragung von Sozialversicherungsleistungen ist eine wichtige finanzielle Entscheidung, die sich erheblich auf die Rentnerqualität des Rentners auswirken wird. Weitere Informationen zu den Sozialversicherungsleistungen finden Sie auf der Website zur sozialen Sicherheit unter www. ssa. reg. (Zum diesbezüglichen Lesen siehe: 4 ungewöhnliche Wege, um die Leistungen der sozialen Sicherheit zu steigern. )
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