Wie sind hundertprozentige Tochtergesellschaften in der Europäischen Union tätig?

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Wie sind hundertprozentige Tochtergesellschaften in der Europäischen Union tätig?

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Anonim
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Die Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union (EU) haben Verdacht auf hundertprozentige Tochtergesellschaften oder zumindest ihre Beziehung zu ihren Muttergesellschaften. Nach der EU-Rechtssache C-501 / 11P ist in der EU davon auszugehen, dass Muttergesellschaften einen "maßgeblichen Einfluss" auf eine hundertprozentige oder fast hundertprozentige Tochtergesellschaft ausüben. Dies gilt auch dann, wenn die Muttergesellschaft nicht in der EU präsent ist.

In solchen Fällen, in denen die hundertprozentige Tochtergesellschaft einer gerichtlichen Untersuchung unterliegt, gilt die Tochtergesellschaft als "Unternehmen" der Muttergesellschaft. Dies bedeutet, dass das Mutterunternehmen zusammen mit der Tochtergesellschaft haftbar gemacht werden kann. Dies wird manchmal als Mutter-Tochter-Vermutung bezeichnet.

Es ist sehr schwierig, wenn auch möglich, dass die Muttergesellschaft diese Vermutung widerlegt und nachweist, dass die Tochtergesellschaft auf dem Markt unabhängig gehandelt hat. Diese Widerlegung richtet sich in erster Linie an nicht hundertprozentige Tochtergesellschaften.

Einheitliche wirtschaftliche Einheit

Verträge oder Vereinbarungen zwischen 100% igen Tochtergesellschaften und ihren Muttergesellschaften sind vom normalen wirtschaftlichen und rechtlichen Schutz in der EU ausgenommen (gemäß Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Dies liegt daran, dass hundertprozentige Tochtergesellschaften wie Abteilungen des Mutterunternehmens behandelt werden, nicht als separate Unternehmen. Nach EU-Recht werden sie gemeinsam als eine "einzige wirtschaftliche Einheit" (SEE) betrachtet. Dies könnte sogar der Fall sein, wenn die Muttergesellschaft einen sehr großen Prozentsatz der stimmberechtigten Aktien der Tochtergesellschaft besitzt, wenn auch nicht ganz 100%.

Das Konzept von mehreren Unternehmen, die einen SEE zur Anwendung des EU-Rechts bilden - insbesondere Wettbewerbs- und Kartellrecht - reicht mindestens bis zur Rechtssache "ICI / Kommission (Farbstoffe)" von 1972 zurück. Eine nachfolgende Entscheidung besagte, dass solche Tochtergesellschaften "keine echte Autonomie … auf dem Markt genießen".

Zwei Muttergesellschaften

In einem umstrittenen Urteil vom September 2013 haben sich sowohl El du Pont de Nemours als auch Dow Chemical Kartellverhalten mit ihrem Joint Venture DuPont Dow Elastomers schuldig gemacht. Hier entschied die EU, dass beide Unternehmen "entscheidenden Einfluss" hätten, obwohl das Eigentum der Tochtergesellschaft 50/50 geteilt wurde.

Die Entscheidung von El du Pont und Dow war ein Bruch mit dem 50/50 Joint Venture DMP, das 1991 nicht als Teil desselben SEEs angesehen wurde wie die Muttergesellschaften Martell und Piper-Heidsick.

Dividenden und Steuern

Sollte eine hundertprozentige Tochtergesellschaft in der EU Dividenden an ihre Muttergesellschaft zahlen, sind diese Dividenden von der EU-Quellensteuer befreit. Einige Mechanismen sind auch vorhanden, um das Problem der Doppelbesteuerung von Dividenden zwischen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten zu verringern oder zu beseitigen.

Dieses Gesetz wird eingeführt, um zu verhindern, dass Gewinne in einem Mitgliedstaat konzentriert werden, um Doppelbesteuerung oder Quellenabzug zu vermeiden.

Internationale Rechnungslegungsstandards

Alle Unternehmen in der Europäischen Union, ob Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft, müssen die International Financial Reporting Standards (IFRS) einhalten. Jede Tochtergesellschaft ist jedoch auf eine Muttergesellschaft beschränkt.

Sollten sich mehr als eine Gesellschaft zu einer Tochtergesellschaft zusammenschließen, wie in der Rechtssache El du Pont und Dow, dann gilt die Tochtergesellschaft für die Bilanzierung als Joint Venture.