Wie schreibt man immaterielle Vermögenswerte ab?

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Wie schreibt man immaterielle Vermögenswerte ab?
Anonim
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Immaterielle Vermögenswerte sind identifizierbar, jedoch nicht physisch. Diese Vermögenswerte bestehen üblicherweise aus geistigem Eigentum und umfassen solche Dinge wie Patente, Markenbekanntheit, künstlerische Vermögenswerte und Lizenzvereinbarungen. Immaterielle Vermögenswerte werden im Allgemeinen linear abgeschrieben, indem der Wert des Vermögenswerts über seine Nutzungsdauer abgeschrieben wird, zuzüglich des erwarteten Wiederbeschaffungswerts. Immaterielle Vermögenswerte werden jedoch nur selten als erheblicher Wiederherstellungswert ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte können durch Erwerb erworben oder von einem Unternehmen intern entwickelt werden. Wenn die Vermögenswerte durch Kauf von einem anderen Unternehmen erworben werden, ist der erfasste Wert der faire Marktwert oder der vereinbarte Kaufpreis. Wenn der Vermögenswert mit der Zeit einen signifikanten, steigenden wirtschaftlichen Nutzen bringt, wird der Abschreibungswert des Vermögenswerts entsprechend angepasst. Bei immateriellen Vermögenswerten, die ein Unternehmen für sich entwickelt, werden die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten, die angefallen sind, bevor der Vermögenswert wirtschaftlich rentabel wird, als Abschreibungsbetrag festgelegt. Nach dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Tragbarkeit angefallene nachträgliche Entwicklungskosten sind aktivierte Aufwendungen.

Der Abschreibungsbetrag wird ebenfalls angepasst, wenn der Wert des Vermögenswerts irgendwann nach seinem Erwerb oder seiner Entwicklung wertgemindert ist. Alle immateriellen Vermögenswerte sind in regelmäßigen Abständen und mindestens jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Beispiele für eine Wertminderung sind ein signifikanter Rückgang des beizulegenden Zeitwerts des Vermögenswerts; eine wirtschaftlich negative Änderung des Zwecks oder der Nutzung des Vermögenswerts; Cashflow-Verluste aus dem Vermögenswert; die mit dem Vermögenswert verbundenen Rechtskosten, wie z. B. Ausgaben für die Verteidigung von Patentrechten; oder eine wesentliche Änderung der Nutzungsdauer des Vermögenswerts. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter oder unbegrenzter Nutzungsdauer, wie zum Beispiel der immaterielle Vermögenswert des Geschäfts- oder Firmenwerts, können nicht abgeschrieben werden.