Ich überzahlte meinen Roth, dann verlor ich die Hälfte dieses Geldes an den Markt. Gilt die Strafe von 6% für meinen ursprünglichen Beitrag oder nur für das, was übrig geblieben ist?

Words at War: The Ship / From the Land of the Silent People / Prisoner of the Japs (November 2024)

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Ich überzahlte meinen Roth, dann verlor ich die Hälfte dieses Geldes an den Markt. Gilt die Strafe von 6% für meinen ursprünglichen Beitrag oder nur für das, was übrig geblieben ist?
Anonim
a:

Es kommt darauf an. Wenn der überschüssige Beitrag von Ihrem Roth IRA durch Ihre Steueranmeldefrist plus etwaige Verlängerungen, zusammen mit einem zurechenbaren Nettoeinkommen (NIA) entfernt wird, gilt die Verbrauchsteuer von 6% nicht. Wenn der überschüssige Beitrag nicht durch die Frist entfernt wird, schulden Sie dem IRS eine 6% Verbrauchsteuer für jedes Jahr, das der Betrag in Ihrem Roth IRA als überschüssiger Beitrag bleibt. Eine Ausnahme gilt, wenn der Marktwert Ihres Roth IRA zum Vorjahresende unter dem Überschussbeitrag liegt. Unter dieser Ausnahme würde die 6% ige Verbrauchssteuer auf den Marktwert Ihres Roth IRA für das vorige Jahresende anstatt auf den Beitragsbetrag angewendet.

Hinweis: Bedenken Sie, dass überschüssige Beiträge, die in Ihrem Roth IRA verbleiben, als ein Roth IRA-Beitrag für das folgende Jahr angewendet werden, und setzt fort, bis der Überschuss aufgebraucht ist.

Wenn Sie zu Ihrem Roth überrepräsentieren, gilt die 6% Strafe für den Beitrag, unabhängig von seinem aktuellen Wert. Zum Beispiel, wenn ein übermäßiger Beitrag von $ 5.000 gemacht wurde und der Marktwert auf $ 2.500 am Ende des Jahres sank, würde die 6% Strafe immer noch für $ 5.000 gelten. Der Verlust des Marktwertes ändert sich nicht die Regeln. Das mag unfair erscheinen, aber sieh es anders: Wenn der ursprüngliche Betrag auf $ 10.000 angewachsen wäre, würde die Strafe immer nur für die $ 5.000 gelten.

Um mehr zu erfahren, lesen Sie Korrigieren nicht förderfähiger IRA-Beiträge - Teil 1 , Teil 2 und Teil 3 .

Diese Frage wurde von Denise Appleby beantwortet.